Seit 2022 ist der assistierte Suizid in Österreich legal. Ein eigenes Medikament kann dafür aus der Apotheke bezogen werden.
Was ist neu:
1. der Beistand, also das „Assistieren“
2. ein eigenes Sterbepräparat
3. für gewisse schwer(st) kranke Menschen.
In einem Satz: Ein todkranker oder dauerhaft schwerkranker Mensch kann mit Hilfe einer zweiten Person mit einem Sterbemedikament geplant sein Leben beenden.
Was heißt das „assistieren“? Was darf die zweite Person? – Die zweite Person darf das Sterbepräparat holen und den Sterbewilligen unterstützen, das Präparat daheim herzurichten und Dinge zu regeln.
Dahinter stehen jedoch die allergrößten Fragen: Wer bin ich, woher komme ich, wohin gehe ich? Und so leitet sich ab: darf ich selber über meinen Tod entscheiden?