Weder die Rechtfertigung des Freitodes noch dessen Verbot sind philosophisch hinreichend begründbar. Immanuel Kant lehnte den Freitod ab; Sigmund Freud hingegen nahm sich in London selbst das Leben.
sind es, die Der Gesetzgeber verlangt als Voraussetzung für die Durchführung des Suizides eine Krankheit, Schmerz, Leid oder die infauste Prognose einer Erkrankung. Das Ergebnis kann sein, dass Sie das Vorhaben des assistierten Suizides überdenken oder Distanz zu dieser Idee einnehmen.
Seit 2022 ist der assistierte Suizid in Österreich legal. Ein eigenes Präparat kann aus der Apotheke für den assistierten Suizid oder den Freitod bezogen werden.
Was genau wurde in Österreich 2022 legalisiert – was ist anders?
Jetzt ist anders:
- der Beistand in Vorbereitung, also das „Assistieren“ beim Suizid
- in Kombination mit einem speziellen Sterbemedikament
- für gewisse schwer kranke Menschen.
Das Parlament folgte einer Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes von 2020, und das Gesetz trat zwei Jahre später in Kraft. [i]
Damit wurde top-down eine neue Kultur geschaffen.
Ob diese bereits bottom-up vorhanden war/gewesen wäre, lässt sich nicht eindeutig beantworten, weil tatsächlich nur eine einzige Umfrage dazu in Österreich zu existieren scheint. [ii] Es ist fast nicht zu sagen, ob die Bevölkerung dazu bereit war.
Die Neuerung noch einmal anders formuliert:
Ein todkranker oder ein dauerhaft schwerkranker Mensch kann sich jetzt mit der Hilfe einer zweiten Person mit einem Sterbemedikament legal und geplant suizidieren.
Voraussetzungen sind:
- eine „unheilbare, zum Tod führende Erkrankung“ oder
- eine „schwere, dauerhafte Krankheit“,
- beide verbunden „mit einem nicht anders abwendbaren Leidenszustand“.
Daher gibt es die Möglichkeit, mit einer Sterbeverfügung das Leben geplant zu beenden, mit Unterstützung durch einen anderen Menschen. Dazu kann man ein Präparat von der Apotheke beziehen.
Es ist jedoch weiterhin verboten, jemanden zu töten, wenn er oder sie das auch erbitten oder verlangen würde. Auch ist es verboten, einen Menschen zum Suizid zu verleiten.
Hinter all dem stehen jedoch die allergrößten menschlichen Fragen: Wer bin ich, woher komme ich, wohin gehe ich? Und so leitet sich hier die Frage ab: darf ich selber über meinen Tod entscheiden? Bin ich autonom genug und un-bedingt Frau/Herr über mich?
Weiters fragen sich der Staat und somit die Gesellschaft:
Sind die Autonomie und die Selbst-Bestimmtheit des Menschen höherwertig als der gesellschaftliche Druck auf die Alten + Kranken + Nutzlosen?
Diese beiden sind die Hauptargumente für oder gegen den assistierten Suizid: die Bestimmung über sich selbst versus den gesellschaftlichen Druck.
Moral und Recht
Die Moral ist die Sammlung unserer Vorstellungen von gut und böse, von gut und schlecht. Die Lehre von der Moral ist die Ethik. Über Moral kann man im Kaffeehaus diskutieren, und Ethik kann man studieren.
Unsere österreichische und im wesentlichen westeuropäische Moral (also unsere Kultur des Lebens und unsere Denkweise), stellt heutzutage die Autonomie stark in den Vordergrund. Die einzelne Person soll über sich entscheiden. Auch innerhalb der Familie trifft der einzelne Mensch die Entscheidung über sich; so sieht die österreichische Gesellschaft mehrheitlich die Selbstbestimmung.
In anderen Kulturen werden Entscheidungen mehr durch Familienverbände als durch Einzelne getroffen. Und tatsächlich existiert die totale, alleinige Selbstbestimmung auch in Österreich kaum. Letztlich reflektiert der Mensch fast immer auf das Du, auf das vis-à-vis. Wir denken und beziehen andere in unsere Gedanken und Entscheidungen ein, auch wenn uns das nicht bewusst ist.
Selbst Robinson Crusoe, der in Daniel Defoes Buch 27 Jahre lang allein auf der Insel verbrachte, reflektierte in Erwartung einer Rettung auf die englische Gesellschaft (und im letzten Jahr auf seinen Gefährten Freitag).
Die Ethik befindet sich jedoch in einem rechtlichen Korsett: Wir gestalten unsere Kultur durch die Wahl der politischen Partei. Gleichzeitig gestalten jedoch unsere Behörden top-down unsere Kultur. Wir können über Verbot oder Erlaubnis von assistiertem Suizid diskutieren, aber der Verfassungsgerichtshof gab die ethische Richtung qua Erkenntnis vor. Er gestaltete damit top-down die Kultur unserer Gesellschaft und ein Stück weit unsere Denkweise.
Was kann mir das Leben noch bieten?
Die Behandlung von schweren Symptomen und stark belastenden Beschwerden kann hilfreich sein und gut funktionieren. Dies kann zu einer Distanzierung des Sterbewunsches führen. Für andere Menschen kann nach dem Gesprächsverlauf ein begleitetes freiwilliges Sterben in Frage kommen. In diesem Fall werden zunächst die äußeren medizinischen Bedingungen überprüft.
Der Wunsch, das Sterben vorzuziehen und das Streben danach, den Tod aktiv herbeizuführen, sind komplexe geistige Entwicklungen.
Sich selbst das Leben zu nehmen, erscheint zunächst einmal empörend, wie ein Desertieren vom Dasein. Eine Sehnsucht zu sterben bedeutet aber nicht unbedingt, einen konkreten Wunsch nach Suizid zu haben. Im Gegenteil, der Wille dazu ist grundsätzlich selten vorhanden. Meist kommt und geht er, abhängig von den Begleitumständen.
Die Wissenschaft der Philosophie und das Philosophieren an sich zwingen nicht, zu einem Ergebnis zu kommen. Ein zeitgenössischer Philosoph aus Wien, Karl Nitsch, sagte: „Die Philosophie beantwortet keine Fragen, sie stellt nur welche.“ – Ob man, wie Nitsch es drastisch formuliert, in der Philosophie tatsächlich Probleme lediglich aufwirft oder aber Fragen auch beantwortet und Konsequenzen umsetzt, ist eine persönliche Entscheidung.
Medizin ist nicht nur eine handwerkliche, eine psychologische, eine detektivische und eine soziale Disziplin, sie ist auch eine philosophische Disziplin.
Die Medizin muss im Sinne eines logischen Prinzips Fragen nicht nur stellen, sondern auch versuchen, sie zu beantworten und Entscheidungen treffen und umsetzen.
Formen der Sterbehilfe
Die Tötung auf Verlangen ist verboten. Der sterbewillige Mensch muss bis zum Schluss die Tatherrschaft über sich behalten. Kein anderer darf der/dem Sterbewilligen ein zum Tod führendes Präparat über die Vene oder eine Magensonde verabreichen.
- Passive Sterbehilfe:
Eine Therapie, z.B. eine künstliche Beatmung, wird nicht mehr durchgeführt, und der Mensch verstirbt deswegen. Dies war immer schon so und ist logisch, wenn die Beatmung nicht mehr weiterhelfen kann.
- Indirekte Sterbehilfe:
Ein starkes Schmerzmittel wird im unmittelbaren Sterbestadium zum Zweck der Linderung von Schmerz und Atemnot gegeben. Das Sterbestadium ist unterschiedlich lang, manchmal auch sehr kurz. Im Extremfall kann es auch länger als einen Tag dauern. Schmerz und Atemnot sind mögliche Begleiterscheinungen beim Sterben. Das Opiat, welches als starkes Schmerzmittel gegeben werden kann, kann zu einer Verkürzung des Lebens führen, was in Kauf genommen wird, um den Komfort des Menschen sicherzustellen. Die Lebensverkürzung ist üblicherweise höchstens im Bereich von Stunden angesiedelt.
- Beihilfe zum Suizid:
Das ist der assistierte Suizid, welcher seit 2022 erlaubt ist, und um den es in der ganzen Diskussion geht. Der Mensch, der sein Leben beenden möchte, muss das Glas Wasser mit dem Sterbepräparat selbst trinken. Das ist noch selbsterklärend.
Es gibt jedoch für Menschen, die nicht mehr schlucken können, die Möglichkeit einer Infusion. Diese Infusion wird von einer medizinischen Person hergerichtet. Zum Schluss muss jedoch der Mensch, der sterben möchte, die Klemme am Infusionsschlauch unbedingt selbst öffnen, damit die Tatherrschaft bei der sterbewilligen Person bleibt.
- Aktive Sterbehilfe oder Tötung auf Verlangen:
Wenn jemand anderer die beschriebene orangefarbene Klemme am Infusionsschlauch öffnen würde, so wäre dies eine aktive Sterbehilfe im Sinne einer Tötung auf Verlangen. Diese ist in Österreich verboten.
Dies ist ein Dilemma, dem auch der Gesetzgeber bis jetzt fast nicht entkommen konnte, denn es gibt Menschen, welche diese Klemme nicht mehr öffnen können. Es könnte sein, dass beide Hände amputiert sind. Es könnte sein, dass die Menschen keine Kraft zum Öffnen der Klemme haben, wie dies bei der ALS, einer Erkrankung mit fortschreitender Muskelschwäche, der Fall sein kann. [iii] Diese Menschen haben das unter anderem das Problem des besten Zeitpunktes.
Macht über sich selbst behalten
Sollte man die Sterbeverfügung bezogen haben, hat man keinen Druck mehr, sich einen Sterbetermin überlegen zu müssen oder vereinbaren zu müssen.
Denn man kann das Sterbepräparat von der Apotheke beziehen und hat es dann in persönlichem Besitz. Somit muss man sich nicht, wie bei Sterbehilfevereinen im Ausland, auf einen bestimmten, ausgemachten und bezahlten Tag einstellen.
Wie bereits ausgeführt, kann man das Sterbepräparat bei sich zu Hause liegen haben, am Küchentisch oder im Kasten. Dort kann man es betrachten. Der Mensch kann nun den Sterbezeitpunkt selbst wählen; es gibt keinen Termin, der von außen festgesetzt wurde. Täglich kann die Entscheidung getroffen werden, im Leben zu bleiben. Nur ein einziges Mal kann man eine andere Entscheidung treffen und umsetzen. Der Mensch bleibt für sich selbst verantwortlich und hat die Macht über sich selbst bis zum Schluss.
Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund von Sterbehilfevereinen abgesehen. Der Überlegung nach sowie empirisch (also aus der gesammelten Erfahrung) wird klar, dass die Macht über sich selbst extrem tröstlich und beruhigend sein kann.
Nach einer Untersuchung im US-amerikanischen Bundesstaat Oregon von 1998 bis 2017 starben 24 % der eigentlich Sterbewilligen eines natürlichen Todes. [iv] Diese Menschen besaßen das Sterbepräparat, hatten es zu Hause liegen und nahmen es nie ein. Dies könnte darauf hinweisen, dass der schiere Besitz des Sterbepräparates vielen Menschen genügt und ihnen die Sicherheit gibt, ihre eigene Herrin/ihr eigener Herr zu bleiben.
Der beste Zeitpunkt und die Tatherrschaft
Es gibt aber für Menschen, welche nicht mehr trinken oder ihre Hände nicht mehr bewegen können, das Problem, dass sie den assistierten Suizid nicht mehr durchführen können. Diese Menschen haben möglicherweise das Problem des besten Zeitpunktes.
Sterbewillige, die nicht mehr gut schlucken können oder deren Kraft abnimmt, die Klemme am Infusionsschlauch zu öffnen, haben irgendwann über den besten Zeitpunkt nachzudenken.
Das Präparat einzunehmen, erfordert nicht nur den Willen dazu, sondern das Schlucken oder die Handfunktion müssen zu einem gewissen Grad erhalten sein. Wenn das Sterbepräparat allerdings über die Vene verabreicht werden soll, dann wird man eine medizinische Person kontaktieren, die das intravenöse Sterbepräparat für den/die Sterbewillige herrichtet; ein Termin wird vereinbart. Das ist grundsätzlich nichts Schlechtes.
Nun kann es im Extremfall sein, dass die Infusion vom Sterbewilligen nicht mehr geöffnet werden kann. Hier wäre die Tötung auf Verlangen, also das Öffnen der Klemme am Infusionsschlauch durch einen Anderen, die scheinbare Lösung. Dieses ist jedoch, wie auch immer, in Österreich verboten.
In Wien wurde Anfang 2024 ein Apparat entwickelt, der nur mit Augenbewegung über den Computer gesteuert werden kann. Der Apparat enthält einen Schnappmechanismus, der die Infusion öffnet. Damit ist einerseits gesichert, dass die Macht über sich selbst, mithin die Tatherrschaft, bis zum Schluss erhalten bleibt. Des Weiteren wird der Druck, den besten Zeitpunkt nicht zu verpassen, von den Sterbewilligen genommen. [v]
Tötung auf Verlangen?
Die Entscheidung muss allerdings ultimativ vom Betroffenen selbst gefällt werden. Dies betrifft alle Schritte bis zum gewollten Sterben, und hier bis hin zum selbständigen Öffnen der Klemme. Auch diese kleinste Bewegung muss selbst gewollt und ausgeführt werden.
Aus der Erfahrung in Kanada, wo die Tötung auf Verlangen mit 2016 erlaubt wurde, wird klar, warum das so ist. Dort gibt es die zunehmende Tendenz, dass die intellektuelle Überlegung, ob man einen Suizid/Freitod begehen will, geradezu als Gesamtpaket an „Befugte“ übertragen wird, welche an der Entscheidung mitwirken. [vi] [vii] [viii]
Es gibt genügend subtile Mechanismen, die keinem der Beteiligten bewusst sein werden, um eine scheinbare Sicherheit und wohlwollende Unterstützung angedeihen zu lassen. Der letzte Akt, das Schlucken des Präparates ohnedies, oder das Öffnen der Klemme, muss vom Betroffenen selbst durchgeführt werden.
Überlegungen
Die Philosophie des Freitodes läuft immer auf den Versuch hinaus, diesen zu rechtfertigen oder abzulehnen. So muss zunächst eine Annäherung erfolgen, die Denk-Spindel zu öffnen und wieder zu schließen.
Mit einem einzigen Satz soll begonnen und wieder geschlossen werden. Die Frage scheint, komprimiert und zusammengefasst, zu sein: Darf der Mensch sein Leben einfach selbst beenden?
In der gesamten Diskussion ergeben sich daraus drei weitere, entscheidende Fragestellungen:
Kann der Mensch seinen Suizid autonom und selbst-bestimmt beschließen?
- Muss der Staat nicht gegen den sozialen Druck ankämpfen und seiner Fürsorgepflicht nachkommen, die Menschen davor zu beschützen, gegebenenfalls zu Ungunsten derer, die keinem Druck ausgesetzt wären? Endet die Freiheit dort, wo die Freiheit der anderen eingeengt wird?
- Wird der assistierte Suizid beliebig, ein Trend, eine Leichtigkeit des Seins?
Gut und Böse
Kann man die Verhandlung über den Freitod akzeptieren?
„Viele sterben zu spät, und Einige sterben zu früh. Noch klingt fremd die Lehre: ‚stirb zur rechten Zeit!‘ Stirb zur rechten Zeit: also lehrt es Zarathustra.“ [ix]
Friedrich Nietzsche fordert (äußerst polemisch) zur Selbst-Bestimmung des eigenen Todeszeitpunktes auf. Es ging ihm nicht um Recht oder Unrecht, nicht um Gut oder Böse. [x] Nietzsche erkannte in der Begründung des Gut nur den eigenen Vorteil, mithin die Macht über sich selbst. Mit der Ausschaltung des Gut und des recht hebelt Nietzsche auch das Wehe, das schlecht, das böse und das unrecht aus. Es entsteht eine Erhebung darüber. Unsere Bewusstseins sind auf die Polaritäten Gut und Böse trainiert. Sie sind uns in der europäischen Welt epigenetisch und episozial einprogrammiert. Gut und Böse wurden nicht von den Weltreligionen erfunden, aber sie wurden in deren Dogmen sowie in politischen Katechesen perfektioniert.
Zuvor existierte der assistierte Suizid in Österreich nicht. Man musste schon „in die Schweiz gehen“. Damit war (und ist noch) der assistierte Suizid eine Option nur für die, die ihn wirklich suchten. Für die allermeisten war er bis jetzt schlicht keine Option. Er war für uns in Österreich nicht in der Welt.
Jetzt erst haben wir, weil der assistierte Suizid für uns auf der Welt ist, die Freiheit zu wählen – ob diese Freiheit uns nun gefällt oder nicht. Und diese neue Freiheit wird selbstverständlich unseren Willen beeinflussen. In Studien u.a. in Belgien und in den USA wurde tatsächlich bereits gezeigt, dass höhere Bildung mit vermehrter Inanspruchnahme der Suizidassistenz einher geht. [xi] [xii] Der Freitod wird auch oft mit der Aufklärung in Verbindung gebracht. In der Regel scheint der Glaubenssatz zu gelten: Je stärker die Aufklärung verankert, desto abgeschwächter das jeweilige Glaubenssystem. Je stärker die Aufklärung verankert, desto abgeschwächter das jeweilige Glaubenssystem. Wenn man diesen Satz zweimal gelesen hat, dann meint man, den Widerspruch in sich zu erkennen. Denn auch die Aufklärung, auch wenn sie das Einzige ist, was wir wirklich haben, ist manchmal ein Glaubenssystem.
Tatsächlich ist also zunächst der aufgeklärten Bürgerin/beim aufgeklärten Bürger, der mit Weisheit und Stärke ersinnt, ob sie/er den Freitod begehen möchte, um einem Schicksal, das ihr/ihm inakzeptabel erscheint, zu entgehen. Sie werden geradezu Vernunft und Humanität an sich selbst anlegen.
Dann werden Sie eine Entscheidung treffen. Die Emotion ist in unserer Existenz stärker als die Ratio. Und da es aber am Ende des kein Gut und kein Böse, kein Gut und Schlecht gibt, wird Ihre Emotion, die Sie immer begleitet, zuletzt Ihre Entscheidung bestimmen.
[i] Verfassungsgerichtshof, G 139/2019-71, 11. Dezember 2020
[ii] Umfrage: 80% der ÖsterreicherInnen für Sterbehilfe, 11.04.2021 (ots.at)
[iii] Der Physiker Stephen Hawking hatte ALS.
[iv] JAMA Network Open 2019; doi: 10.1001/jamanetworkopen.2019.8648
[v] Für eine mögliche Evaluierung kann Dr. Thell kontaktiert werden.
[vi] Who can die? Canada wrestles with euthanasia for the mentally ill (bbc.com)
[vii] The realities of Medical Assistance in Dying in Canada | Palliative & Supportive Care | Cambridge Core
[viii] What’s behind Canada’s strikingly high assisted death rate? | National Post
[ix] Nietzsche F., Also sprach Zarathustra, 1883
[x] Liessmann K.P., Vorlesung Einführung in die praktische Philosophie, Audiothek der Universität Wien, 10.3.2014
[xi] Chambaere K. et al. Is educational attainment related to end-of-life decision-making? A large post-mortem survey in Belgium. BMC Public Health. 2013 Nov 9;13:1055
[xii] Doherty A. et al. Investigating the relationship between euthanasia and/or assisted suicide and rates of non-assisted suicide: Systematic review. BJPsych Open, 2022