Sie benötigen zwei ärztliche Atteste und einen Termin beim Notar. Sodann kann der Weg in die Apotheke erfolgen.
Die Auseinandersetzung mit dem assistierten Suizid muss ohne vorherige Wertung geschehen. Frei von eiligem Urteil setzt man sich mit dem geplanten Sterben auseinander.
Ziel ist ein umfassendes Verständnis
1. der rechtlichen Aspekte und
2. der persönlichen Optionen in Zusammenhang mit Sterbeverfügungen.
Grundsätzliche Fragen zur Sterbehilfe und zum Sterben werden beleuchtet. Unsicherheiten werden geklärt. Der philosophisch ausgebildete Intensiv- und Notfallmediziner Thell reduziert die Komplexität des Themas.
Wenn die rechtliche Vorgabe erfüllt ist und Sie die Vision tatsächlich verwirklichen möchten, geplant aus dem Leben zu scheiden, wird Ihnen das ärztliche Attest ausgestellt.
Viele Menschen stehen vor Fragen rund um die Sterbeverfügung. Dr. Thell leitet Sie durch.